Mit dem Label „Regionaler Naturpark“ werden seit 2008 Regionen ausgezeichnet, die hohe Natur- und Landschaftswerte aufweisen. Laut der Schweizer Pärkeverordnung, wo die gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen festgelegt sind, sind das Regionen, die über seltene und vielfältige Lebensräume verfügen, eine Landschaft mit besonderer Schönheit und Eigenart darstellen sowie eine geringe Beeinträchtigung dieser besonderen Werte zeigen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann mithilfe der Unterstützung der Bevölkerung und mit der Organisation einer Pärketrägerschaft die Ausgestaltung und Entwicklung der Region in Angriff genommen werden.
In der UBE entspricht dies dem Regionalmanagement. Regionale Naturpärke sollen im Gegensatz zu Nationalpärken wo die Bevölkerung nicht im Parkperimeter lebt auch eine nachhaltige ökonomische und gesellschaftliche Entwicklung angestrebt werden. Dies kann zum Beispiel über einen naturnahe Tourismus oder auch die Förderung und Entwicklung von regionalen Produkten erreicht werden. Ein explizites Ziel der Naturpärke ist die Erhaltung und Aufwertung der Natur und Landschaft. Die Erreichung dieses Ziels ist zentral, da nicht zuletzt die Intaktheit der Natur und Landschaft das wichtigste Kapital für den naturnahen Tourismus und Umweltbildung darstellt.
In der Schweiz besteht derzeit eine Fülle von Parkprojekten. Dies hat dazu geführt, dass sich ein nationaler Dachverband (Netzwerk Schweizer Pärke) gebildet hat, der sich für die Anliegen der verschiedenen Pärke einsetzt und für den Erfahrungsaustausch und eine koordinierte Öffentlichkeitsarbeit sorgt. Bei dieser Organisation finden Sie mehr Informationen bezüglich den Pärken sowie den aktuellen Stand aller Parkprojekte in der Schweiz.
Empfehlenswerte Links:
Netzwerk Schweizer Pärke
Pärkeverordnung
Pärke-Homepage des Bundesamtes für Umwelt